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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung des Sicherheitsdienstes HTProtect.app und der zugehörigen Erweiterung (Connector) für Joomla-Websites. Sie gelten gegenüber Verbrauchern und gegenüber Unternehmern. Bitte lesen Sie sie sorgfältig; ergänzend gelten die Datenschutzerklärung, die Widerrufsbelehrung und die Angaben im Impressum.

§ 1 Geltungsbereich, Anbieter, Begriffsbestimmungen

(1) Anbieter und Vertragspartner ist Pascal Lohmann, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „HTProtect“, Plitscharder Str. 62, 52134 Herzogenrath (nachfolgend „Anbieter“, „wir“ oder „uns“). Kontakt: mail@htprotect.app.

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge über die entgeltliche und unentgeltliche Nutzung des unter HTProtect.app angebotenen Dienstes zwischen dem Anbieter und dem Kunden.

(3) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). „Kunde“ bezeichnet beide, soweit nachstehend nicht ausdrücklich zwischen Verbrauchern und Unternehmern unterschieden wird.

(4) Diese AGB werden in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung Vertragsbestandteil. Sie sind auf HTProtect.app jederzeit abrufbar und können vom Kunden gespeichert und ausgedruckt werden.

(5) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Diese AGB gelten auch dann ausschließlich, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.

§ 2 Vertragsgegenstand und Art der Leistung

(1) Der Anbieter erbringt eine Sicherheits-Dienstleistung für Joomla-Websites. Sie umfasst je nach gewähltem Tarif insbesondere die Überwachung (Monitoring) der angebundenen Website, Schutzmaßnahmen, automatische Aktualisierungen (Auto-Updates), Wiederherstellungsfunktionen (Rollback) sowie das Aufspüren von Schadsoftware (Malware-Scan). Der jeweils konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Leistungsbeschreibung und dem gewählten Tarif.

(2) Die Leistung ist ihrer Rechtsnatur nach eine Dienstleistung im Sinne des § 611 BGB. Der Anbieter schuldet ein sorgfältiges, fachgerechtes Bemühen um die Sicherheit der angebundenen Website, nicht jedoch einen bestimmten Erfolg. Ein Werkvertrag (§ 631 BGB) und ein damit verbundener Werkerfolg werden ausdrücklich nicht geschuldet.

(3) Der Anbieter sichert insbesondere keine absolute Sicherheit, keine vollständige Unversehrtheit der Website oder ihrer Daten und keine lückenlose Abwehr sämtlicher Angriffe zu. IT-Sicherheit ist naturgemäß keine garantierbare Eigenschaft; neuartige Angriffe, bislang unbekannte Schwachstellen (Zero-Day-Lücken) und Fehler in Fremdsoftware können trotz sorgfältiger Leistungserbringung zu Sicherheitsvorfällen führen.

(4) Die geschuldete Beschaffenheit der Leistung bestimmt sich ausschließlich nach der Leistungsbeschreibung und dem gewählten Tarif. Angaben in Werbung, in öffentlichen Äußerungen oder auf sonstigen Kanälen begründen keine über die Leistungsbeschreibung hinausgehende Beschaffenheit und keine Garantie, es sei denn, sie werden vom Anbieter in Textform ausdrücklich als verbindlich bestätigt.

(5) Der Anbieter ist berechtigt, den Dienst weiterzuentwickeln und nicht wesentliche Funktionen zu ändern, anzupassen oder zu ersetzen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist und der vertraglich geschuldete Leistungskern hierdurch nicht eingeschränkt wird. Änderungen, die den geschuldeten Leistungskern betreffen, richten sich nach § 15.

§ 2a Inkludierte Notfall-Bereinigung („Hack-Hilfe“)

(1) In den kostenpflichtigen Tarifen ist als zusätzliche Dienstleistung eine Notfall-Bereinigung enthalten. Wird eine ordnungsgemäß angebundene und geschützte Website des Kunden trotz des Dienstes mit Schadsoftware infiziert oder in vergleichbarer Weise kompromittiert, bereinigt der Anbieter die betroffene Website nach Maßgabe der nachstehenden Absätze. Im Frei-Tarif ist die Notfall-Bereinigung nicht enthalten.

(2) Die Notfall-Bereinigung ist eine Dienstleistung (§ 611 BGB); der Anbieter schuldet ein sorgfältiges, fachgerechtes Bemühen um die Entfernung der Schadsoftware und die Wiederherstellung eines bereinigten Zustands, nicht jedoch einen bestimmten Erfolg. Sie stellt keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie im Sinne des § 443 BGB dar und erweitert die Haftung nach § 11 nicht. Es handelt sich nicht um ein Versicherungsprodukt; der Anbieter leistet keine Geldzahlung für einen etwaigen Schaden, sondern erbringt ausschließlich die beschriebene Bereinigungsdienstleistung.

(3) Umfang. Die Notfall-Bereinigung umfasst das Aufspüren und Entfernen der festgestellten Schadsoftware, die Wiederherstellung der betroffenen Dateien in einen bereinigten Zustand (soweit erforderlich und anhand vorhandener Sicherungen möglich) sowie das Schließen des erkannten Einbruchswegs im Rahmen des Zumutbaren. Nicht umfasst sind insbesondere der Neuaufbau oder die Neugestaltung der Website, die Wiederherstellung von Daten über vorhandene Sicherungen hinaus, die Behebung von Programmierfehlern in Fremd- oder Individualsoftware, die inhaltliche Pflege sowie laufende Beratungsleistungen.

(4) Voraussetzungen. Der Anspruch auf eine Notfall-Bereinigung besteht nur, wenn zum Zeitpunkt des Sicherheitsvorfalls sämtliche der folgenden Voraussetzungen erfüllt waren:

(5) Ausschlüsse. Kein Anspruch besteht insbesondere, wenn der Sicherheitsvorfall zurückzuführen ist auf:

(6) Anzahl und Zeitraum. Je kostenpflichtigem Tarif ist die in der Tarifübersicht angegebene Anzahl von Notfall-Bereinigungen innerhalb eines laufenden Vertragsjahres enthalten (Kontingent). Das Kontingent gilt kontobezogen für sämtliche dem Konto zugeordneten Websites gemeinsam, wird zu Beginn eines jeden Vertragsjahres neu bereitgestellt und verfällt, soweit nicht in Anspruch genommen; eine Übertragung in das folgende Vertragsjahr oder eine Auszahlung in Geld erfolgt nicht. Über das Kontingent hinausgehende Bereinigungen kann der Anbieter zu einem gesondert vereinbarten, vergünstigten Preis anbieten.

(7) Ablauf. Der Kunde meldet einen Sicherheitsvorfall unverzüglich über das Dashboard oder in Textform an mail@htprotect.app und ermöglicht dem Anbieter die zur Bereinigung erforderliche Mitwirkung und die erforderlichen Zugänge. Der Anbieter beginnt die Bereinigung innerhalb angemessener Frist. Die Pflichten und Obliegenheiten des Kunden (§ 8) sowie der Rechtsgedanke des Mitverschuldens (§ 254 BGB) gelten entsprechend.

§ 3 Registrierung, Konto und Frei-Tarif

(1) Die Nutzung des Dienstes setzt die Einrichtung eines Kontos voraus. Der Kunde ist verpflichtet, die bei der Registrierung abgefragten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen und aktuell zu halten.

(2) Der Kunde hat seine Zugangsdaten sorgfältig aufzubewahren, geheim zu halten und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Für sämtliche über sein Konto vorgenommenen Aktivitäten ist der Kunde verantwortlich, es sei denn, er hat die missbräuchliche Nutzung nicht zu vertreten.

(3) Besteht der Verdacht, dass ein Dritter unbefugt Kenntnis von den Zugangsdaten erlangt hat oder das Konto missbräuchlich genutzt wird, hat der Kunde den Anbieter unverzüglich zu informieren und seine Zugangsdaten unverzüglich zu ändern.

(4) Der Anbieter kann einen unentgeltlichen Frei-Tarif mit eingeschränktem Funktionsumfang bereitstellen. Für dessen Nutzung gelten diese AGB entsprechend; die Besonderheiten der Haftung im Frei-Tarif regelt § 11 Abs. 6.

(5) Pro Kunde ist grundsätzlich nur ein Konto zulässig. Das gleichzeitige Anlegen oder Unterhalten mehrerer Konten durch denselben Kunden zu dem Zweck, die tarifbedingten Obergrenzen (insbesondere die Website-Obergrenze des Frei-Tarifs) zu umgehen, ist unzulässig. Bei einem solchen Verstoß ist der Anbieter berechtigt, die betroffenen Konten zu sperren, überzählige Konten zu schließen oder das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund nach § 6 Abs. 4 zu kündigen. Aus berechtigten Gründen, etwa bei rechtlich getrennten Einheiten oder getrennten Kundenmandaten, kann der Anbieter auf Anfrage mehrere Konten zulassen.

§ 4 Vertragsschluss und Button-Lösung (§ 312j BGB)

(1) Die Registrierung und die Nutzung des Frei-Tarifs sind kostenlos. Ein kostenpflichtiges Abonnement wird über einen gehosteten Bezahlvorgang des Zahlungsdienstleisters Stripe abgeschlossen.

(2) Die Darstellung der Tarife auf HTProtect.app stellt noch kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben. Durch Auswahl eines kostenpflichtigen Tarifs und das Durchlaufen des Bestellvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Abonnements ab.

(3) Vor Abgabe der Bestellung werden dem Kunden die wesentlichen Merkmale der Leistung, der Gesamtpreis einschließlich Steuern, der Abrechnungszyklus und die Laufzeit übersichtlich angezeigt.

(4) Gegenüber Verbrauchern wird die Bestellung erst dann verbindlich, wenn der Verbraucher eine ausdrücklich als zahlungspflichtig gekennzeichnete Schaltfläche betätigt, die mit den Worten „Zahlungspflichtig abonnieren“ oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung beschriftet ist (§ 312j Abs. 3 BGB).

(5) Der Vertrag kommt mit der Bestätigung des Abonnements durch den Anbieter oder mit der erfolgreichen Zahlungsautorisierung über Stripe zustande. Der Kunde erhält die Vertragsbestimmungen einschließlich dieser AGB auf einem dauerhaften Datenträger (Textform).

§ 5 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf HTProtect.app angegebenen Preise. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer (19 %). Gegenüber Verbrauchern wird der Gesamtpreis einschließlich aller Steuern vor Abgabe der Bestellung ausgewiesen.

(2) Kostenpflichtige Tarife werden je nach Auswahl des Kunden vorausbezahlt abgerechnet, und zwar wahlweise quartalsweise (Betrag in Höhe des Monatspreises multipliziert mit drei) oder jährlich (Betrag in Höhe des Monatspreises multipliziert mit zehn, sodass gegenüber der monatlichen Betrachtung rechnerisch zwei Monate günstiger abgerechnet werden).

(3) Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Der Bezahlvorgang findet auf einer von Stripe gehosteten Seite statt; Zahlungs- und Kartendaten werden ausschließlich von Stripe verarbeitet und nicht auf HTProtect.app gespeichert. Es gelten insoweit ergänzend die Bedingungen von Stripe.

(4) Kommt der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Der Anbieter ist in diesem Fall nach vorheriger Ankündigung berechtigt, die kostenpflichtigen Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderung zu sperren oder auszusetzen. Weitergehende gesetzliche Rechte des Anbieters bleiben unberührt.

(5) Fällt die Zahlung wiederholt aus oder wird sie zurückgebucht, kann der Anbieter das kostenpflichtige Abonnement nach den Regelungen in § 6 beenden. Der Kunde fällt in diesem Fall in den Frei-Tarif zurück, soweit dieser angeboten wird.

§ 6 Laufzeit, Verlängerung und Kündigung

(1) Die Laufzeit eines kostenpflichtigen Abonnements entspricht dem gewählten Abrechnungszyklus (Quartal oder Jahr) und beginnt mit dem Vertragsschluss.

(2) Das Abonnement verlängert sich nach Ablauf der jeweiligen Laufzeit automatisch, sofern es nicht rechtzeitig gekündigt wird. Gegenüber Verbrauchern gilt hierbei ausschließlich Folgendes (§ 309 Nr. 9 BGB): Die stillschweigende Verlängerung erfolgt jeweils in eine Vertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit, das der Verbraucher jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat kündigen kann. Eine automatische Verlängerung um eine erneute feste Laufzeit findet gegenüber Verbrauchern nicht statt.

(3) Gegenüber Unternehmern verlängert sich das Abonnement jeweils um einen weiteren Zeitraum in Länge des zuletzt gewählten Abrechnungszyklus, wenn es nicht bis zum Ende der laufenden Periode gekündigt wird.

(4) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere bei erheblichem Zahlungsverzug oder bei rechtswidriger Nutzung des Dienstes durch den Kunden vor.

(5) Die Kündigung kann jederzeit bequem über den Kündigungsbutton (§ 312k BGB) erfolgen; alternativ genügt eine Erklärung in Textform (z. B. per E-Mail an mail@htprotect.app).

(6) Mit Wirksamwerden der Kündigung eines kostenpflichtigen Abonnements enden die kostenpflichtigen Leistungen zum Ende der bezahlten Periode. Der Kunde fällt anschließend in den Frei-Tarif zurück, soweit dieser angeboten wird; andernfalls endet das Vertragsverhältnis.

§ 7 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Verbrauchern steht bei kostenpflichtigen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten, Fristen und die Rechtsfolgen ergeben sich aus unserer Widerrufsbelehrung.

(2) Wünscht der Verbraucher, dass die Leistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, ist hierfür seine ausdrückliche Zustimmung erforderlich. Das Widerrufsrecht erlischt bei einer vollständig erbrachten Dienstleistung, wenn der Anbieter mit der Ausführung erst nach ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers und dessen Kenntnisnahme vom Erlöschen des Widerrufsrechts begonnen hat. Widerruft der Verbraucher einen bereits begonnenen Vertrag rechtzeitig, schuldet er Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen anteilig nach dem vereinbarten Gesamtpreis. Näheres regelt die Widerrufsbelehrung.

§ 8 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

(1) Der Dienst ergänzt die eigene Sorgfalt des Kunden, ersetzt sie aber nicht. Der Kunde bleibt für den Betrieb, den Inhalt und die Sicherung seiner Website selbst verantwortlich.

(2) Der Kunde ist insbesondere verpflichtet:

(3) Verletzt der Kunde diese Pflichten oder Obliegenheiten, so kann dies nach den Grundsätzen des Mitverschuldens (§ 254 BGB) seine Ansprüche gegen den Anbieter mindern oder ausschließen, soweit die Pflichtverletzung für den eingetretenen Schaden mitursächlich war. Insbesondere entfällt oder mindert sich ein Anspruch wegen Datenverlusts in dem Umfang, in dem eine ordnungsgemäße Eigen-Sicherung des Kunden den Schaden vermieden oder verringert hätte.

§ 9 Verfügbarkeit, Wartung und höhere Gewalt

(1) Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit des Dienstes, schuldet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeit und gibt keine Verfügbarkeitsgarantie ab.

(2) Der Anbieter ist berechtigt, den Dienst für Wartungs-, Aktualisierungs- und Sicherungsarbeiten vorübergehend einzuschränken oder zu unterbrechen. Planbare Wartungsfenster wird der Anbieter nach Möglichkeit so legen, dass die Beeinträchtigung für den Kunden gering bleibt.

(3) Für Zeiträume, in denen die Leistungserbringung aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund sonstiger vom Anbieter nicht zu vertretender Umstände unmöglich, eingeschränkt oder verzögert ist, haftet der Anbieter nicht und gerät nicht in Verzug. Hierzu zählen insbesondere bislang unbekannte Schwachstellen (Zero-Day-Lücken), neuartige oder besonders ausgefeilte Angriffe, der Ausfall oder die Störung von Netzen, Rechenzentren, Hosting- oder sonstigen Drittanbietern einschließlich des Zahlungsdienstleisters Stripe, Stromausfälle, Streiks sowie behördliche oder gerichtliche Maßnahmen.

§ 10 Mängel und Gewährleistung

(1) Auf das Vertragsverhältnis findet Dienstvertragsrecht Anwendung. Erbringt der Anbieter die Leistung nicht vertragsgemäß, hat der Kunde im Rahmen des Zumutbaren zunächst Anspruch auf Nacherbringung oder Beseitigung der Leistungsstörung.

(2) Ist der Kunde Unternehmer, hat er erkennbare Mängel der Leistung unverzüglich nach Feststellung in Textform zu rügen. Unterbleibt die rechtzeitige Rüge, gilt die Leistung insoweit als genehmigt, soweit gesetzlich zulässig.

(3) Ansprüche des Kunden wegen Pflichtverletzungen richten sich im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen und nach den Haftungsregelungen in § 11.

§ 11 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, nach dem Produkthaftungsgesetz, im Umfang übernommener Garantien und bei arglistig verschwiegenen Mängeln.

(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) – das ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf – ist die Haftung des Anbieters auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Entgangener Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden sind insoweit ausgeschlossen.

(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

(4) Der Dienst wird als sorgfältiges Bemühen erbracht. Eine Gewähr dafür, dass Sicherheitsvorfälle, Schadsoftware oder Datenverluste vollständig verhindert oder rückgängig gemacht werden, wird nicht übernommen.

(5) Der Kunde bleibt zur eigenen, regelmäßigen und vollständigen Datensicherung verpflichtet. Für Datenverlust haftet der Anbieter nach den vorstehenden Absätzen nur in dem Umfang, der auch bei einer ordnungsgemäßen, dem Stand der Technik entsprechenden Eigen-Sicherung des Kunden zur Wiederherstellung der Daten angefallen wäre.

(6) Frei-Tarif: Für Leistungen, die im unentgeltlichen Frei-Tarif erbracht werden, haftet der Anbieter – vorbehaltlich der unbeschränkten Haftung nach Absatz 1 für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (Rechtsgedanke der §§ 521, 599 BGB).

(7) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

(8) Nur gegenüber Unternehmern gilt ergänzend: Die Haftung für Schäden aus leichter Fahrlässigkeit ist der Höhe nach auf die in den letzten zwölf Monaten vor dem Schadensereignis an den Anbieter gezahlten Entgelte begrenzt. Diese betragsmäßige Begrenzung gilt nicht gegenüber Verbrauchern.

§ 12 Verjährung

(1) Soweit gesetzlich zulässig, verjähren Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter – mit Ausnahme der Fälle des § 11 Abs. 1 – innerhalb von zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

(2) Gegenüber Verbrauchern gilt die verkürzte Verjährungsfrist nach Absatz 1 nur, soweit zwingendes Recht nicht entgegensteht, insbesondere die Grenzen des § 309 Nr. 8 lit. b ff. BGB. Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Verjährungsfristen unberührt.

§ 13 Freistellung

Der Kunde stellt den Anbieter auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen einer dem Kunden zurechenbaren rechtswidrigen Nutzung des Dienstes oder einer Verletzung dieser AGB gegen den Anbieter geltend machen. Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der erforderlichen Rechtsverteidigung. Dies gilt nicht, soweit der Kunde die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.

§ 14 Datenschutz

Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Einzelheiten zur Art, zum Umfang und zum Zweck der Verarbeitung sowie zu den Rechten der betroffenen Personen ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung. Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien bei Bedarf einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

§ 15 Änderung dieser AGB und der Leistungen

(1) Der Anbieter kann diese AGB sowie den geschuldeten Leistungskern ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht – etwa eine geänderte Rechtslage, eine höchstrichterliche Rechtsprechung, eine Änderung der technischen Rahmenbedingungen oder eine Anpassung des Leistungsangebots – und die Änderung den Kunden nicht unangemessen benachteiligt.

(2) Änderungen wird der Anbieter dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform ankündigen. Der Kunde kann den Änderungen bis zum Wirksamwerden widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht und nutzt er den Dienst nach dem angekündigten Zeitpunkt weiter, so gelten die Änderungen als angenommen; hierauf wird der Anbieter in der Ankündigung ausdrücklich hinweisen.

(3) Widerspricht der Kunde fristgerecht, so hat er das Recht, den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung außerordentlich zu kündigen (Sonderkündigungsrecht). Auch auf dieses Recht wird der Anbieter in der Ankündigung hinweisen. Bei Verbrauchern bleiben zwingende gesetzliche Zustimmungserfordernisse unberührt.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dem Verbraucher nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (Günstigkeitsvorbehalt).

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis der Sitz des Anbieters. Der Anbieter ist auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

(3) Verbraucherschlichtung (§ 36 VSBG): Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Stand: Juli 2026